AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der JUMP Marketing GmbH
Stand 01.12.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen der JUMP Marketing GmbH (im Folgenden „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für einmalige Projektleistungen als auch für fortlaufende Dienstleistungen (z. B. Hosting, Betreuung, Wartung, Support).
1.4 Einzelvertragliche oder auftragsbezogene Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, die von diesen AGB abweichen, sind im jeweiligen Einzelfall gültig und haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Agentur oder durch Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.
2.3 Arbeitsgrundlagen wie Briefings, Workshops, Meetings oder schriftliche Absprachen werden Bestandteil des Vertrages.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, Konzept, Projektplan oder Vertrag.
3.2 Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen (z. B. Textanpassungen, neue Funktionswünsche, zusätzliche Designs, Content-Produktion, technische Erweiterungen) gelten als Mehrleistungen und werden gesondert vergütet.
3.3 Teilleistungen durch die Agentur sind ausdrücklich zulässig.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Partnerunternehmen erbringen zu lassen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2 Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können Mehrkosten verursachen.
4.3 Alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Datenmaterial etc.), die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Auftraggeber haftet allein für etwaige Rechtsverstöße aufgrund der von ihm bereitgestellten Inhalte.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Projektleistungen werden gemäß dem Angebot, Projektvertrag oder einer individuellen Vereinbarung abgerechnet.
5.3 Laufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Social-Media-Betreuung) werden – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus berechnet.
5.4 Rechnungen sind innerhalb des im jeweiligen Vertrag, Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels zur Zahlung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.
5.6 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig.
5.7 Sämtliche von der Agentur gelieferten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Unterlagen, Daten, Entwürfe, Softwarebestandteile, sonstige Waren sowie alle weiteren Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum der Agentur. Vor vollständiger Zahlung steht dem Auftraggeber keinerlei Nutzungs-, Weitergabe- oder Verwertungsrecht zu.
6. Nutzungsrechte
6.1 Nutzungsrechte an den von der Agentur gelieferten Arbeiten (z. B. Design, Text, Konzept, Foto, Video, 3D, Software) gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.2 Die Agentur räumt dem Auftraggeber einfache Nutzungsrechte gemäß der getroffenen Vereinbarung ein (z. B. für Print, Web, Social Media).
6.3 Weitergehende Nutzungsrechte (etwa exklusive Nutzungsrechte oder zeitlich bzw. räumlich unbegrenzte Rechte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
6.4 Entwürfe, Rohdaten und offene Arbeitsdateien (z. B. Photoshop-, Illustrator-, XD-/Figma-Dateien, 3D-Rohdaten) gehören nur dann zum Leistungsumfang und werden herausgegeben, wenn dies im Projektvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Leistungsabnahme
7.1 Nach Übergabe des Arbeitsergebnisses hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 10 Kalendertagen zu prüfen und schriftlich freizugeben (Abnahme).
7.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers, gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.
7.3 Änderungswünsche oder Ergänzungen nach erteilter Freigabe gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
8. Fremdleistungen und Drittanbieter
8.1 Die Agentur ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages notwendige Fremdleistungen (z. B. durch externe Dienstleister oder Lieferanten) selbstständig zu beauftragen, ohne dass es eines gesonderten Einzelauftrags oder einer ausdrücklichen Freigabe des Auftraggebers bedarf.
8.2 Sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, sind solche erforderlichen Fremdleistungen durch die vereinbarte Gesamtvergütung abgedeckt und werden dem Auftraggeber nicht gesondert in Rechnung gestellt.
8.3 Die Auswahl der Drittanbieter erfolgt sorgfältig nach fachlichen, wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten.
8.4 Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Inanspruchnahme oder Nutzung der beauftragten Fremdleistungen resultieren, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Agentur vorliegt.
9. Hosting, E-Mail-Server und technische Betreuung
9.1 Hosting- und E-Mail-Server-Dienstleistungen der Agentur werden gemäß dem jeweiligen Hosting- oder Servicevertrag erbracht.
9.2 Für Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen, die durch externe Provider, Netzbetreiber oder höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
9.3 Wartung, Updates und technische Betreuung erfolgen nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Technik. Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht übernommen.
10. SEO, Performance und Rankings
10.1 Die Agentur führt vereinbarte SEO-Optimierungen und Performance-Maßnahmen sorgfältig gemäß dem definierten Leistungsumfang durch.
10.2 Eine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen-Rankings, bestimmte Besucherzahlen oder einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz oder Konversionen) wird ausdrücklich nicht übernommen.
11. Social Media und Content
11.1 Die Agentur haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen, Änderungen von Algorithmen oder Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattformen. Solche plattformspezifischen Änderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
11.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sämtliche von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen (insbesondere im Hinblick auf Impressum, Datenschutz, Kennzeichnungspflichten und sonstige gesetzliche Vorgaben).
12. Digital Signage, IT- und KI-Lösungen
12.1 Installationen, technische Einrichtungen sowie Software- und Systemlösungen werden von der Agentur nach dem bei Vertragsschluss allgemein anerkannten Stand der Technik umgesetzt.
12.2 Die Agentur haftet nicht für Funktionsstörungen, Leistungseinschränkungen oder Ausfälle, die zurückzuführen sind auf:
- externe Systeme,
- Fremdsoftware,
- Hardware Dritter,
- Netzwerke,
- Leistungen von Hosting-Providern,
- Strom- oder Internetausfälle,
- sonstige Umstände, die nicht von der Agentur zu vertreten sind.
12.3 Beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI-Systemen) schuldet die Agentur ausschließlich die vertragsgemäße technische Bereitstellung und Implementierung der KI-Lösung – jedoch nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder inhaltlichen Erfolges.
12.4 Für Inhalte, die durch den Einsatz von KI-Systemen generiert werden, übernimmt die Agentur keine Gewährleistung hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit, rechtlicher Zulässigkeit, Vollständigkeit, Freiheit von Schutzrechten Dritter oder Verwertbarkeit, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte (insbesondere juristische) Prüfung vereinbart wurde.
12.5 Die Verantwortung für die endgültige Prüfung, Freigabe und Nutzung von Ergebnissen, die aus KI-Systemen stammen, liegt vollständig beim Auftraggeber.
13. Verzug und Unmöglichkeit
13.1 Vereinbarte Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt hat.
13.2 Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf höhere Gewalt, unvorhersehbare technische Probleme oder einen Mitwirkungsverzug des Auftraggebers zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
14. Haftung
14.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste – haftet die Agentur nicht, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Für die Wiederherstellung von Daten haftet die Agentur nur insoweit, wie der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die fraglichen Daten in anwendungsgeeigneter Form regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend gesichert wurden, und dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
14.5 Die Haftung der Agentur ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Deckungssummen der bestehenden Versicherungen gemäß Ziffer 17 begrenzt.
15. Geheimhaltung
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäfts-, Betriebs-, Entwicklungs- und Kundendaten – streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
15.2 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich als Referenz zu nennen und die im Rahmen des Projekts erbrachten Leistungen sowie entstandenen Arbeitsergebnisse (einschließlich Abbildungen davon) zu Präsentations- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
15.3 Ein genereller oder projektbezogener Ausschluss der Referenznennung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
16.1 Projektverträge enden automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.
16.2 Laufzeitverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
16.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz Abmahnung wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt.
16.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. per Brief oder E-Mail).
17. Versicherungsschutz
17.1 Die Agentur unterhält einen umfassenden gewerblichen Versicherungsschutz. Dieser besteht aus:
- einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
- einer Betriebshaftpflichtversicherung,
- einem erweiterten Versicherungsschutz der Hiscox Business Academy.
17.2 Die Haftung der Agentur ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Deckungssummen der unter Ziffer 17.1 genannten Versicherungen begrenzt.
17.3 Auf Verlangen stellt die Agentur dem Auftraggeber eine entsprechende Bestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz zur Verfügung.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt.